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Übersicht aller DienstleistungenTrinkwasser - Anzeige von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung
Zuständige Ansprechpartner
Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Aufgaben sind u. a.:
- Überwachung
der öffentlichen Trinkwasserversorgung, der Einzel- und
Eigenwasserversorgungsanlagen
sowie der Hausinstallationen gemäß TrinkwVO - Beratung
bei privaten Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich
gesundheitlicher Auswertung
- Bei
Nichteinhalten der Qualitätsanforderungen: Ermittlung der Ursachen, Einleitung
von Maßnahmen zur
Beseitigung der Ursachen, Beratung zur anhaltenden
Qualitätssicherung
Eigenwasserversorgung – Hausbrunnen
Dazu zählen im Sinne der Trinkwasserverordnung:
- Anlagen
einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger
als 10 Kubikmeter
Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder
öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen
abgegeben
werden (dezentrale kleine Wasserwerke) - Anlagen
einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro
Tag weniger als 10 Kubikmeter
Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen
werden (Kleinanlagen zur Eigenversorgung).
Diese Anlagen sind gemäß § 37 des Gesetzes zur
Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch dem Gesundheitsamt anzuzeigen
sowie die Untersuchungsergebnisse vorzulegen.
Verantwortlich für die Prüfung ist
der Betreiber oder sonstige Inhaber von Hausbrunnen.
Unterlagen
aktuelle Untersuchungsbefunde des Trinkwassers (wenn vorhanden)
Gebühren/Entgelte/Auslagen
Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der
Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Anzeige: keine Gebühr
Trinkwasseruntersuchung mit Auswertung und gutachterlicher Stellungnahme:
• Laborkosten (je nach Umfang und Labor bis ca. 150,00 €)
• Verwaltungskosten 34,00 € je Stunde zzgl. evtl. anfallender Fahrkosten
Rechtsvorschriften
Weiteres