Benötigte Formulare werden von der Mitarbeiterin persönlich ausgehändigt bzw. nach telefonischer Rücksprache zugesandt.)
- Personalausweis, gegebenenfalls Betreuerausweis
- Bescheid der Pflegekasse
- Meldebestätigung über den Wohnsitz vor Heimaufnahme
- Grundbuchauszug (bei vorhandenen Grundstücken)
- Versicherungspolicen
- aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise
§§ 61, 72, 82 ff. und 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Bitte den Kontakt mit den Pflegeheimen über die Bereitstellung eines Heimplatzes selbst aufnehmen!
Einen Überblick über stationäre Pflegeeinrichtungen oder Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis erhalten Sie im Sozialwegweiser.
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