Sachbereichsleiter: David Kahl
Familien können immer in für sie belastende Situationen kommen. Das kann Bereiche der Kindererziehung, Trennungssituationen der Eltern, aber auch die Sicherung der Lebensgrundlagen von Familie betreffen. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte prüfen gemeinsam mit den Familien, welche konkreten Probleme gelöst werden sollen und welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen dazu notwendig und geeignet sind.
Als sozialer Dienst des Landkreises Prignitz wird hier die Notwendigkeit von erzieherischen Hilfen festgestellt und über geeignete Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII entschieden.
Information, Beratung und Vermittlung in weiterführende Angebote für Familien in schwierigen Lebenssituationen
- Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen in Familien
- Gewährung von Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) gehen gewichtigen Anhaltspunkten über eine drohende Kindeswohlgefährdung nach, verschaffen sich erforderliche Informationen zur Klärung der Gefährdung und entscheiden dann in einer Risikoabwägung über notwendige und geeignete Schutz- und Interventionsmaßnahmen.
Außerhalb der Dienstzeiten des ASD übernimmt die Jugendhilfe Nordwestbrandenburg den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Telefonische Erreichbarkeit der Jugendhilfe Nordwestbrandenburg (JNWB)
Inobhutnahme 03876 79107-14
Kinderschutz-Notruf (außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes) 03876 612-400
oder 112
Zum 1. September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG in Kraft. Damit wurde die Grundlage für eine Beschleunigung des familiengerichtlichen Verfahrens und für das Zusammenwirken von verschiedenen Akteuren als Teil einer Verantwortungsgemeinschaft geschaffen.
Der ASD nimmt generell seine Beteiligtenstellung in familiengerichtlichen Verfahren in Anspruch.
Wir stellen unsere Teilnahme am ersten Termin sicher und tragen intensiv im Termin zum Erörterungsprozess bei.
Weitere Aufgaben des ASD in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht sind u. a.:
- Anrufung des Gerichtes, wenn gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls notwendig werden
- Inobhutnahmen von Minderjährigen
- Beratung und Begleitung im Rahmen des Jugendstrafverfahrens für Jugendliche und
Heranwachsende
- Gewährung von Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Steuerung der qualitätsgerechten Umsetzung der JJJJ-Angebote
- Qualitätsentwicklung, Konzepterarbeitung und -fortschreibung
- Prüfung der qualitätsgerechten Leistungserbringung
- Kinder- und Jugendförderung nach dem KJHG
- Finanzierung der JJJJ-Angebote und Projekte
- Prüfung der sachgerechten Mittelverwendung
- fachliche Beratung, Informationen, Tipps und Unterstützung
> für alle Familien und werdenden Eltern im Landkreis
- Hilfe, Informationen, Tipps und Unterstützung
> für alle Kinder und Jugendlichen im Landkreis
- Auswahl, Beratung und Schulung von Pflegeeltern und Bereitschaftspflegestellen
- Begleitung von Kindern in Pflegefamilien und Bereitschaftspflege
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