Sachbereichsleiterin: Dr. Ina Schröder
- Erkennung, Diagnose und Therapie von gesundheitlichen Störungen bei Kindern und Jugendlichen,
- Pflichtuntersuchungen von Kindern zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat,
- Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen mit Untersuchung nach § 32
Jugendarbeitsschutzgesetz und evtl. notwendige Nachuntersuchungen
- Überprüfung des aktuellen Impfstandes des Kindes mit Empfehlungen zu fehlenden Impfungen,
notwendigen weiteren fachärztlichen Untersuchungen oder Fördermöglichkeiten
- Antrag Begutachtungen zu Fördermöglichkeiten,
- Sportbefreiungen,
- Mütterberatung und bei spezieller Notwendigkeit auch Hausbesuche
- Prävention in Kindertagesstätten und Schulen
Die o. g. Untersuchungen finden nach Absprache in den Kindereinrichtungen bzw. Schulen statt oder als Einzeluntersuchung in der Kinder- und Jugendärztlichen Sprechstunde.
Zahnärztlicher Dienst
- Durchführung regelmäßiger Reihenuntersuchungen vom ersten Zahn bis zum Ende der
Regelschulzeit (bei Behandlungsbedarf mit entsprechender Elternbenachrichtigung) und
bei auffälligen Befunden auch Nachuntersuchungen im Sinne des Betreuungscontrollings
- Gruppenprophylaxe (Zahnputzübungen, Beratung zur gesunden Ernährung und altersgerechten
Fluoridierung, Motivation zum Zahnarztbesuch, Zahnschmelzhärtungsmaßnahmen
mit Einverständnis der Eltern) in Kita’s sowie Grund- und Förderschulen
- Ansprechpartner zu allen Fragen der Zahngesundheit
- Begutachtungen im Auftrag anderer Behörden
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