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Unterhaltsberatung

Zuständigkeiten

    Mitzubringende Unterlagen

    - Geburtsurkunde des Kindes
    - Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
    - Unterhaltstitel

    Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge

    Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung
    - bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder 
      Unterhaltsersatzansprüchen sowie
    - bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1615 des BGB

    Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

    Rechtsvorschriften

    © Landkreis Prignitz 

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